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Angebotsvorlage

Einseitige Vorlage für Anbieter, Kunde, Positionen, Nettosumme, Umsatzsteuer, Bindefrist und Bedingungen.

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Positionen und Summen

Tragen Sie für jede Position Beschreibung, Menge, Einzelpreis und Gesamtbetrag ein. Darunter folgen Nettosumme, Umsatzsteuer und Endbetrag.

Die Vorlage rechnet nicht automatisch. Prüfen Sie Mengen, Preise, Steuersatz und Summen vor dem Versand.

  • Anbieter- und Kundenblock mit USt-IdNr.-Feld
  • Nummerierte Positionen mit Einzel- und Gesamtpreis
  • Zwischensumme, Umsatzsteuer und Endbetrag
  • Bindefrist, Zahlungs- und Lieferbedingungen
02

Bindefrist und Bedingungen

Nach § 145 BGB ist der Anbieter grundsätzlich an sein Angebot gebunden, sofern er die Bindung nicht ausgeschlossen hat. Tragen Sie deshalb eine Bindefrist ein oder prüfen Sie, ob ein Vorbehalt wie „freibleibend“ für Ihren Fall passt.

Nennen Sie Zahlungsziel, Lieferzeit und ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen.

03

Angebot und Rechnung

Eine Rechnung hat eigene Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz. Verwenden Sie diese Angebotsvorlage nicht unverändert als Rechnung.

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Entfernen Sie in diesem Fall die Steuerzeile und verwenden Sie einen passenden Hinweis.

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    Tragen Sie Anbieter, Kunde, Angebotsnummer und Datum ein.

  2. 2

    Beschreiben Sie die Positionen und prüfen Sie Netto, Steuer und Endbetrag von Hand.

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    Ergänzen Sie Zahlungsziel, Lieferzeit und ausgeschlossene Leistungen.

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    Setzen Sie Bindefrist und Bedingungen und speichern Sie das Angebot als PDF oder Word.

Zur Vorlage

Wie lange bin ich an mein Angebot gebunden?

Nach § 145 BGB bindet ein Antrag grundsätzlich, sofern die Bindung nicht ausgeschlossen wurde. Legen Sie eine passende Bindefrist fest und lassen Sie Sonderfälle rechtlich prüfen.

Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Das hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Ist ein Kostenvoranschlag dasselbe wie ein Angebot?

Die Rechtswirkung kann sich unterscheiden. Bezeichnen Sie das Dokument eindeutig und lassen Sie unklare Fälle prüfen.

Quellen

Gesetze im Internet: § 145 BGB - Bindung an den AntragGesetze im Internet: § 19 UStG - Kleinunternehmer