Alle Dokumentvorlagen

Arbeitszeit · Deutschland

DeutschlandDeutsch (Deutschland)

Monatlicher Stundenzettel

Monatsbogen für Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pause, tägliche Dauer und Bemerkungen. Zwei Seiten bieten Platz für 31 Kalendertage.

Im Browser bearbeitet
2 Seiten
01

Arbeitszeiten eintragen

Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Pause ein. Berechnen Sie daraus die tatsächliche Dauer und verwenden Sie ein einheitliches Zeitformat.

Nach den Hinweisen des Bundesarbeitsministeriums sind Beginn, Ende und Dauer der gesamten Arbeitszeit zu erfassen. Eine allgemeine Form ist dort nicht vorgegeben.

  • Arbeitgeber, beschäftigte Person und Abrechnungsmonat
  • Datum, Beginn, Ende und Pause
  • Tatsächliche Dauer und sachliche Bemerkung
  • Monatssumme und betriebliche Prüfung
02

Betriebliche Vorgaben

Nach den BMAS-Hinweisen bleibt der Arbeitgeber für ein geeignetes Erfassungssystem verantwortlich, auch wenn Beschäftigte ihre Zeiten selbst eintragen.

Für bestimmte Beschäftigte und Branchen gelten nach § 17 Mindestlohngesetz zusätzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Hinzu kommen mögliche tarifliche, betriebliche oder vertragliche Vorgaben.

03

Summen prüfen

Prüfen Sie Tageswerte und Monatssumme selbst. Korrigieren Sie Fehler nachvollziehbar und bewahren Sie die bestätigte Fassung nach den geltenden Vorgaben auf.

Der Bogen berechnet keine Vergütung, Zuschläge, Bereitschaftszeit oder Pausen.

Dokument erstellen
  1. 1

    Tragen Sie Arbeitgeber, beschäftigte Person und Monat ein.

  2. 2

    Erfassen Sie für jeden Kalendertag tatsächlichen Beginn, tatsächliches Ende, Pause und Dauer.

  3. 3

    Berechnen und prüfen Sie Tageswerte sowie Monatssumme unabhängig von der Vorlage.

  4. 4

    Lassen Sie den Stundenzettel nach dem betrieblichen Verfahren prüfen und bewahren Sie die bestätigte Fassung auf.

Zur Vorlage

Berechnet die Vorlage die Arbeitsstunden automatisch?

Nein. Alle Werte sind editierbare Einträge. Ziehen Sie Pausen korrekt ab und prüfen Sie Tages- und Monatssummen separat.

Ist genau dieses Formular gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die BMAS-Hinweise geben für die allgemeine Arbeitszeiterfassung keine bestimmte Form vor. Sonderregeln können dennoch gelten.

Wer ist für die Aufzeichnung verantwortlich?

Nach den BMAS-Hinweisen bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn die Erfassung an Beschäftigte delegiert wird.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen zur ArbeitszeiterfassungGesetze im Internet: § 17 Mindestlohngesetz