Arbeitszeiten eintragen
Tragen Sie für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Pause ein. Berechnen Sie daraus die tatsächliche Dauer und verwenden Sie ein einheitliches Zeitformat.
Nach den Hinweisen des Bundesarbeitsministeriums sind Beginn, Ende und Dauer der gesamten Arbeitszeit zu erfassen. Eine allgemeine Form ist dort nicht vorgegeben.
- Arbeitgeber, beschäftigte Person und Abrechnungsmonat
- Datum, Beginn, Ende und Pause
- Tatsächliche Dauer und sachliche Bemerkung
- Monatssumme und betriebliche Prüfung
Betriebliche Vorgaben
Nach den BMAS-Hinweisen bleibt der Arbeitgeber für ein geeignetes Erfassungssystem verantwortlich, auch wenn Beschäftigte ihre Zeiten selbst eintragen.
Für bestimmte Beschäftigte und Branchen gelten nach § 17 Mindestlohngesetz zusätzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Hinzu kommen mögliche tarifliche, betriebliche oder vertragliche Vorgaben.
Summen prüfen
Prüfen Sie Tageswerte und Monatssumme selbst. Korrigieren Sie Fehler nachvollziehbar und bewahren Sie die bestätigte Fassung nach den geltenden Vorgaben auf.
Der Bogen berechnet keine Vergütung, Zuschläge, Bereitschaftszeit oder Pausen.