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Wohnungsübergabe · Österreich

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Wohnungsübergabeprotokoll für Österreich

Halten Sie Zustand, Inventar, Vorschäden, Zählerstände, Schlüssel und Vereinbarungen bei Übernahme oder Rückstellung gemeinsam fest.

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2 Seiten
01

Zustand und Inventar

Prüfen Sie Räume, Böden, Wände, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen und überlassenes Inventar gemeinsam. Beschreiben Sie sichtbare Schäden und Abnützungen nach Ort und Umfang.

Die Arbeiterkammer empfiehlt ein schriftliches Übergabeprotokoll mit sichtbaren Schäden und Mängeln. Fotos können den Text ergänzen; beide Seiten sollten eine unterschriebene Ausfertigung erhalten.

  • Wohnung, Art und Zeitpunkt der Übergabe
  • Vermieterseite, Mieterseite und weitere Anwesende
  • Raumzustand, Inventar, Vorschäden und Abnützungen
  • Nummerierte Fotos und sonstige Beilagen
02

Zähler und Schlüssel

Notieren Sie bei vorhandenen Zählern Nummer, Stand und Einheit. Erfassen Sie jede Schlüsselart und jedes elektronische Zutrittsmedium mit der jeweiligen Anzahl.

Die staatliche Umzugs-Checkliste empfiehlt, Zählerstände und den Zustand der alten und neuen Wohnung in einem Übergabeprotokoll mit Fotos festzuhalten.

03

Vorbehalte und Vereinbarungen

Wenn beide Seiten einen Zustand unterschiedlich bewerten, halten Sie die abweichenden Angaben fest. Ergänzen Sie bei vereinbarten Maßnahmen die zuständige Person und den Termin.

Prüfen Sie vor der Unterschrift alle Seiten und Beilagen. Das Protokoll entscheidet nicht über Kaution, Ersatz oder Haftung.

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    Tragen Sie Wohnung, Übergabeart, Datum und Beteiligte ein.

  2. 2

    Dokumentieren Sie Räume, Inventar, Vorschäden und sichtbare Abnützungen möglichst genau.

  3. 3

    Erfassen Sie Zähler, Schlüssel, Fotos, Vorbehalte und tatsächlich vereinbarte Maßnahmen.

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    Prüfen und unterschreiben Sie den gemeinsamen Stand. Jede Seite erhält eine Kopie.

Zur Vorlage

Was gehört in ein österreichisches Übergabeprotokoll?

Sinnvoll sind Beteiligte, Wohnung, Datum, Raumzustand, vorhandenes Inventar, sichtbare Mängel, Zählerstände, Schlüssel, Bildbeilagen, Vorbehalte und Unterschriften.

Sollten beide Seiten unterschreiben?

Die Arbeiterkammer empfiehlt, das gemeinsam erstellte Protokoll von vermietender und mietender Seite unterschreiben zu lassen und beiden eine Ausfertigung zu geben.

Regelt das Protokoll automatisch die Kaution?

Nein. Es dokumentiert den besichtigten Zustand und abgegebene Erklärungen; Ansprüche und Kautionsabrechnung werden dadurch nicht automatisch entschieden.

Quellen

oesterreich.gv.at: Checkliste vor dem UmzugArbeiterkammer: Wohnungsübergabe