Gemeinsamer Zustandsbericht
Guichet.lu beschreibt den état des lieux als gemeinsamen beziehungsweise kontradiktorischen Zustandsbericht. Wird eine Mietgarantie gezahlt, muss er laut Guichet.lu schriftlich, genau, datiert und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
Geben Sie an, ob Sie den Zustand beim Einzug oder Auszug erfassen. Beschreiben Sie Räume, Ausstattung und sichtbare Mängel so, dass sich jede Stelle zuordnen lässt.
- Vermietende und mietende Partei sowie Mietobjekt
- Art und Datum des état des lieux
- Detaillierter Zustand jedes Raums und Inventars
- Gemeinsame Vorbehalte und Verweise auf Beilagen
Zähler, Schlüssel und Fotos
Erfassen Sie Zählernummer, Stand und Einheit sowie Art und Anzahl aller Schlüssel. Nummerieren Sie Fotos und ordnen Sie sie einem Raum, Bauteil oder Gegenstand zu.
Bewahren Sie Bilder und Anlagen zusammen mit der von beiden Parteien unterschriebenen Fassung auf. Streichen Sie ungenutzte Felder vor der Unterschrift.
Sprache und Vorbehalte
Die Vorlage ist deutschsprachig und verwendet den in Luxemburg üblichen Begriff état des lieux. Alle Unterzeichnenden sollten den Inhalt verstehen; verwenden Sie bei Bedarf eine gemeinsam abgestimmte Übersetzung.
Das Protokoll dokumentiert den Zustand. Es entscheidet nicht über Verantwortlichkeit, Mietgarantie oder Kosten.