Originalformular
Diese Seite öffnet das Formular des Landes Berlin. Sie ergänzen Ihre Angaben in den vorgesehenen Feldern und speichern eine ausgefüllte Kopie.
Für eine Wohnung außerhalb Berlins verwenden Sie das Formular oder den Dienst Ihrer zuständigen Meldebehörde.
Angaben und Unterschrift
§ 19 Bundesmeldegesetz nennt unter anderem Name und Anschrift des Wohnungsgebers, gegebenenfalls den Eigentümer, das Einzugsdatum, die Wohnungsanschrift und die Namen der meldepflichtigen Personen.
Unterzeichnen darf der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person. Prüfen Sie die Angaben vor der Unterschrift.
Anmeldung bei der Behörde
Die Wohnungsgeberbestätigung gehört zu den Unterlagen für die Anmeldung; sie ist nicht die Anmeldung selbst. Aktuelle Informationen zu Termin, Frist, weiteren Unterlagen und Einreichung finden Sie auf Berlin.de.
Prüfen Sie Namen, Anschrift und Einzugsdatum, bevor Sie die ausgefüllte Kopie speichern.